Leitfaden 2011
Neu nach Beschluss der Jahreshauptversammlung 2011: Die Ziegeleiteiche/ Lehmkuhlen sind bis zum Raubfischangeln II am 4.11.2012 für das Raubfischangeln gesperrt.
Aal-Mindestmaß ab sofort 45 cm !!! (Beschluss der Jahresahuptversammlung 2009)
Das Angeln in Vereinsgewässern ohne Mitführung des Erlaubnisscheines ist verboten. Den Fischereiaufsehern und sich ausweisenden Vereinsmitgliedern ist auf deren Verlangen der Erlaubnisschein, das Fanggerät und der Fang vorzuzeigen.
An den Tagen, an denen Gemeinschaftsfischen stattfinden, ist die allgemeine Angelei in allen Vereinsgewässern bis zum Ende der Veranstaltung untersagt. Für das Gewässer, in dem die Veranstaltung stattfindet, gilt dies auch für den Vortag !!!
Für das Angeln in den Verbandsgewässern des ASV Hamburg ist auch 2009 die entspechende Fangliste zu nutzen. Diese ist beim Angeln mitzuführen. In die Fangliste sind Fänge in der aufgelisteten Form einzutragen. Auch Angeltage ohne Fang sind mit Datum und Gewässer zu erfassen.
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung an den Veranstaltungen des ASV „Forelle“ e.V. Lauenbrück im Jahr 2009 und wünschen allen Mitgliedern viel Erfolg.
Allgemeine Bestimmungen
Geangelt werden darf mit 2 Handangeln (nachts in fließenden Gewässern mit 3 Grundangeln), mit je einem Haken und allen gesetzlich zugelassenen Ködern. Nicht gestattet sind Grundschnüre, Netze, Senken, Reusen und Stellangeln. Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt am Wasser verbleiben.
Wiesen und andere Flächen sind nur unmittelbar am Uferrand zu betreten; sie dürfen in keinem Fall mit Kraftfahrzeugen, Motorrädern o. ä. befahren werden. Bitte hinterlassen Sie keine Abfälle nach dem Angeln.
Gefangene maßige Fische, die mitgenommen werden sollen, sind sofort waidgerecht zu töten. Untermaßige Fische dürfen - wenn sie vernagelt sind - nicht mitgenommen werden. Das Hältern von Fischen in Setzkeschern ist unzulässig. Gefangene Fische dürfen nicht gegen Entgelt veräußert werden.
Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem Fischereischein oder dem Personalausweis gültig (§57 Nds. FischG). Die Bestimmungen des aktuellen Leitfadens sind ergänzend zum Erlaubnisschein zu beachten. Bei vereinsinternen Veranstaltungen sind alle Vereinsgewässer für die Angelei gesperrt.
Mindestmaße, Schonzeiten, Fangbegrenzungen
| Fischart | Mindestmaß | Schonzeit | Fang pro Gewässer und Jahr |
| Aal | Neu: 45 cm | keine | unbegrenzt |
| Aalquappe | 35 cm | keine | unbegrenzt |
| Äsche | 30 cm | 1.2. - 15.5. | 10 Stück |
| Bachforelle | 30 cm | 15.10. - 15.2. | 10 Stück |
| Barsch | 15 cm | keine | unbegrenzt |
| Giebel | 30 cm | keine | unbegrenzt |
| Graskarpfen | 50 cm | keine | 2 Stück |
| Hecht | 60 cm* | 16.1.-30.4. | 5 Stück ** |
| Karausche | 30 cm | keine | unbegrenzt |
| Karpfen | 40 cm | keine | 5 Stück |
| Lachs | 50 cm | 15.10. -15.3. | 5 Stück Fänge bitte sofort dem Vorstand melden ! |
| Meerforelle | 40 cm | 15.10.-15.2. | 5 Stück |
| Regenbogenforelle | 30 cm | 15.10.-15.2. | 10 Stück |
| Schleie | 30 cm | keine | 10 Stück |
| Weißfische | 20 cm *** | keine | unbegrenzt |
| Zander | 50 cm | 16.1. - 30.4. | 5 Stück ** |
* = in Fintau, Rehrbach und Wümme 50 cm
** = pro Jahr aus allen Vereinsgewässern insgesamt
*** = Aland, Brassen, Döbel und Güster 30 cm
Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen ! - siehe Binnenfischereiordnung
Ganzjährig geschützt sind insbesondere: Bachneunauge, Flussneunauge, Mühlkoppe, Elritze, Bitterling, Schlammpeitzger und Steinbeisser
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Hinweise zur Verwendung von Setzkeschern
Zur Verwendung von Setzkeschern gibt es immer wieder unterschiedlichste Meinungen und Auslegungen. Verbindlich ist aber das Merkblatt des Nds. Landwirtschaftsministeriums vom 26.10.2009, das die Verwendung von Setzkeschern eindeutig regelt.
Demnach ist eine Verwendung von Setzkeschern aus Gründen des Tierschutzes grundsätzlich nicht zulässig ! Eine Ausnahme bildet die kurzzeitige Hälterung, wenn die Fische anschließend als Besatzfische in ein anderes Gewässer verbracht werden sollen. Dabei ist zu beachten, dass dies nur bei offiziellen Veranstalungen des Angelvereins gilt. Eine Setzkescherhälterung von Fischen, die zum Verzehr bestimmt sind, ist in jedem Falle unzulässig ! Bitte beachten !
Hier finder Ihr das Schreiben des LAVES, Dez. Binnenfischerei und das Setzkescher-Merkblatt